Grundstück Bungalow

Grundstücksgröße beim Bungalow

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Warum aber braucht der Bungalow so ein großes Grundstück? Ganz einfach, weil er in aller Regel die Quadratmeterfläche eines klassischen Einfamilienhauses aufweist, allerdings nicht auf mehrere Etagen verteilt, sondern auf einer Ebene. Die Räume sind also nebeneinander angeordnet, so dass die benötigte Grundfläche für den Bau des Bungalows entsprechend größer ausfällt und auch das Grundstück mehr Fläche aufweisen muss.

Wie groß soll das Grundstück sein?

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, einen Bungalow zu bauen, der sollte sich vorab informieren, wie groß das Grundstück für das Bauvorhaben sein muss. Zwar gibt es keine grundsätzliche Mindestgröße, die ein Grundstück mitbringen muss, allerdings gelten in den städtischen Bebauungsplänen bestimmte Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen. Auch sind häufig Angaben zu den maximalen Bebauungsflächen vorhanden. Diese sind bei der Berechnung der passenden Grundstücksgröße zu berücksichtigen.

Weiterhin ermittelt man die Grundstücksgröße nach dem Haustyp, in unserem Fall also dem Bungalow. Eingeplant werden sollten dabei folgende Faktoren:

  1. Mindestabstände zur Grundstücksgrenze nach Bebauungsplan.
  2. Maximale bebaubare Fläche nach Bebauungsplan.
  3. Zufahrten, die nötig sind.
  4. Garagen oder Carports, die gewünscht werden.
  5. Größe des Gartenbereichs, der gewünscht wird.

Grundstücksgröße beim Bungalow – eine Beispielrechnung

Entscheidet man sich für den Bungalow als Einfamilienhaus, wird dieser, um auf die erforderliche Wohnfläche zu kommen, in die Breite gebaut.

Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung:

Wohnfläche                                                      ca. 80 qm

Grundflächenzahl                                            0,4

Mindestgröße des Grundstücks                      200 qm

Dazu kommen die Flächen, die für Einfahrten, Garagen und Terrassen benötigt werden. Sie zählen ebenfalls zur Baufläche. Geht man also von einer bebauten Fläche von 100 qm aus, so beansprucht das Haus bereits eine Grundstücksfläche von 250 Quadratmeter. Wer dann noch einen Garten haben will, muss das Grundstück entsprechend größer einplanen.

Die  Grundflächenzahl kann man dem Bebauungsplan entnehmen. Sie gibt an, wie groß das auf dem Grundstück zu bauende Haus maximal ausfallen darf. Eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sagt also aus, dass auf 1.000 Quadratmeter Grundstück ein maximal 400 Quadratmeter großes Haus gebaut werden darf. Dabei müssen die Grundflächen vom Bungalow als eigentlichem Wohnhaus, sowie den Nebengebäuden, sofern vorhanden, addiert werden.

Wie wähle ich das passende Grundstück für den Bungalow aus?

Um das passende Grundstück für den Bungalow zu finden, ist es erforderlich, sich durch die Bebauungspläne zu informieren. Denn generell gilt, dass sich die Bebauung nach § 34 BauGB nach der Art der umliegenden Gebäude richten muss. Ein Grundstück inmitten einer mehrgeschossigen Reihenhaussiedlung ist also kaum zielführend, da es hier sehr unwahrscheinlich ist, die Baugenehmigung für den Bungalow zu erhalten.

Zusätzlich sollte die Lage überprüft werden, denn auch sie muss an die eigenen Ansprüche angepasst werden. Typische Entscheidungskriterien ergeben sich mit folgenden Fragestellungen:

  • Bin ich auf einen nahe gelegenen Autobahnanschluss angewiesen, um zur Arbeit zu kommen?
  • Habe ich Kinder und suche deshalb nach einem Wohnumfeld, in dem auch Betreuungsmöglichkeiten für den Nachwuchs zur Verfügung stehen (Kita, Schule usw.)?
  • Benötige ich Ärzte in unmittelbarer Umgebung meines Lebensraumes oder Einkaufsmöglichkeiten oder kann ich alles problemlos mit dem Auto erreichen?
  • Bevorzuge ich eine ländliche Lage mit viel Ruhe und möglichst weit entfernten Nachbarn oder doch den Trubel des Stadtlebens?

Je nach persönlichen Vorlieben und Anforderungen an die Lage des Grundstücks entscheidet dann meist schon das Budget darüber, welches Grundstück es sein darf. Als Faustregel lässt sich sagen, dass Bauland im städtischen Bereich deutlich teurer ist als Bauland auf dem Lande. Dort sind weniger gute Infrastrukturen vorhanden, die Abwanderung der Bevölkerung ist groß und auch die Wertentwicklung des Grundstücks ist nicht vielversprechend. Dafür sind die Preise gering. In der Stadt dagegen lässt sich nur noch ein geringes Angebot finden, dementsprechend fallen Grundstücke pauschal kleiner aus oder sind extrem teuer. Bei sehr kleinen Grundstücken ist dann wieder die Bebauung mit einem Bungalow kaum möglich.

Lohnt sich der Bungalow überhaupt, wenn das Grundstück so groß ausfallen muss?

Nach diesen Vorüberlegungen stellt sich so mancher Bauherr sicher die Frage, ob sich der Bau des Bungalows dann noch lohnt, wenn ein enorm großes Grundstück benötigt wird.

Hier sollte man sich die Vorteile dieser Bauweise wieder vor Augen führen:

  • Wohnen auf einer Ebene
  • Barrierefreiheit, dadurch auch im Alter nutzbar
  • Großzügige, flexible und individuelle Raumgestaltung möglich
  • Verbindung des Wohnens im Inneren und im Freien
  • Lichtdurchflutete Räume durch umlaufend bodentiefe Fenster realisierbar
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