Die Bedeutung von Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl für Ihr Bauvorhaben
Der Weg zum eigenen Heim ist gepflastert mit einer Vielzahl an Vorschriften und Kennzahlen, die es zu beachten gilt. An der Spitze dieser bürokratischen Eisberge stehen oft die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Grundflächenzahl (GRZ), die entscheidend für die Planung Ihrer Wohnträume sind. Diese Vorgaben bestimmen im Wesentlichen, wie groß Ihr zukünftiges Zuhause ausfallen darf – eine Entscheidung, die nicht in Ihrer Hand liegt, sondern durch den Bebauungsplan der Kommune festgelegt wird. Dies gilt nicht nur für Ihr Hauptgebäude, sondern auch für alle weiteren Gebäude auf Ihrem Grundstück, die in die Berechnung der bebaubaren Fläche einfließen.
Um sicherzustellen, dass Ihr Baugrundstück mit Ihren Vorstellungen eines Traumhauses harmoniert, ist es essenziell, nicht allein nach Größe oder Standort auszuwählen. Vielmehr ist das Augenmerk auf die potenziell bebaubare Fläche zu legen, auf der Ihr Haus und alle zugehörigen Anbauten realisiert werden sollen. In diesem Leitfaden erläutern wir Ihnen detailliert, wie die Berechnungen von GFZ und GRZ funktionieren und was dabei zu berücksichtigen ist. Diese Kennzahlen sind sowohl für eingeschossige Bauten wie Bungalows als auch für Häuser mit mehreren Stockwerken gleichermaßen von Bedeutung.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) genau erklärt
Die Geschossflächenzahl spielt eine zentrale Rolle in der Planung Ihres Bauvorhabens, da sie definiert, wie viel Quadratmeter Wohnraum Sie auf Ihrem Grundstück errichten dürfen. Die GFZ legt fest, wie viele Quadratmeter an bebauter Fläche pro Geschoss im Verhältnis zur Gesamtgröße Ihres Grundstücks zulässig sind. Es handelt sich hierbei um einen Prozentsatz der Grundstücksfläche, der für Wohnzwecke bebaut werden darf. Entgegen eines häufigen Missverständnisses sagt diese Zahl jedoch nichts über die erlaubte Anzahl der Stockwerke aus, sondern dient vielmehr dazu, die Wohnfläche fair auf die vorhandenen Geschosse zu verteilen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beleuchtet
Obwohl die Berechnungsgrundlagen von GRZ und GFZ ähnlich erscheinen mögen, unterscheiden sie sich dennoch grundlegend. Die Grundflächenzahl bezieht sich auf die gesamte bebaubare Fläche eines Grundstücks und ist ein entscheidender Parameter für die Planung Ihres Hausbaus. Die GRZ gibt die Bebauungsdichte eines Areals an und hat somit direkten Einfluss auf den Wert eines Grundstücks. Während die GFZ sich primär auf die Wohnflächen bezieht, umfasst die GRZ auch Nebengebäude und Anbauten, die nicht direkt mit dem Hauptgebäude verbunden sind.
Geschossflächenzahl - die Berechnung
Um die Geschossflächenzahl zu ermitteln, ist die Kenntnis über die maximal erlaubte Anzahl der Stockwerke erforderlich. Die zulässige Gesamtfläche errechnet sich durch die Multiplikation der Grundstücksgröße mit der vorgegebenen GFZ.
Bei einer GFZ von 0,7 und einem 600 m² großen Grundstück, beispielsweise, dürfen Sie eine Fläche von 420 m² bebauen. Bei einem zweistöckigen Gebäude bedeutet das, dass pro Stockwerk eine Fläche von 210 m² zur Verfügung steht.
Bei der Planung eines Bungalows vereinfacht sich der Berechnungsprozess erheblich, da hier die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) denselben Wert annehmen. Dies bedeutet, dass bei einem solchen eingeschossigen Bauvorhaben die Notwendigkeit einer getrennten Berechnung für beide Kennzahlen entfällt, solange Sie nicht vorhaben, Ihr Domizil mit weiteren Stockwerken zu erweitern.